Vertrag
Ärzte können Überschreitungen ihrer Arzneimittelrichtgrößen jetzt versichern.
Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige anonymisierte Analyse der Verordnungsdaten, bei der Praxisbesonderheiten identifiziert und Überschreitungen der Richtgrößen rechtzeitig erkannt werden. Kommt es zu Regressforderungen, sind diese bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert und der Arzt wird durch das Verfahren fachanwaltlich begleitet.
Möglich macht dies eine neuartige Versicherung, die der Industrieversicherungsmakler Marsh entwickelt hat und gemeinsam mit dem Dienstleister AAC Arzt-Abrechnungs-Controlling GmbH (AAC) anbietet.
Der Ablauf
Ihre Verordnungen werden durch uns vier Mal im Jahr analysiert.
Sobald Ihnen von der Prüfungseinrichtung eine Mitteilung zu Ihren
Verordnungen zugeht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Alles weitere veranlassen wir.
- Regelmäßige Überprüfung des Arzneimittelverbrauchs durch Spezialisten schafft Transparenz
- Die Versicherung übernimmt die fachanwaltliche Begleitung und trägt Regressforderungen aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Welche Höhe deckt die Versicherung ab?
Wird der Regress ausgesprochen, greift die Versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100.000.- Euro und deckt die Kosten für die fachanwaltliche Begleitung durch das ganze Verfahren (bei einer Selbstbeteiligung von 500.- €).
